Das sogenannte Klasse II Silvesterfeuerwerk darf ausschließlich an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, verkauft werden und auch erst mit einem Alter von 18 Jahren abgebrannt werden. Der Verkauf ist generell in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember jeden Jahres erlaubt. Ausgenommen ist hier der Verkauf an Gewerbe oder Personen mit einer Sondergenehmigung, oder im Jahr 2023 die Sonderregelung, da der 31.12. auf einen Sonntag fällt.